Beratung Volljährigenunterhalt
Professionelle Antworten auf Ihre Fragen zum Volljährigenunterhalt
Erwachsene Kinder sind trotz Volljährigkeit von Ihren Eltern finanziell abhängig, bis eine Erstausbildung ordentlich abgeschlossen werden kann.Wenn Scheidungsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen die Unterstützungspflichten der Eltern lediglich bis zur Volljährigkeit regeln, muss zwingend geklärt werden, wie viel Unterhalt nach dem 18. Altersjahr geschuldet ist und welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Wir unterstützen Sie mit einer Standortbestimmung, informieren über Rechte und Pflichten aller Familienmitglieder und bieten den Rahmen für eine einvernehmliche Lösung für den Unterhalt der Eltern.
In diesen Bereichen sind wir tätig
Unsere erfahrenen Expertinnen zeigen Ihnen im Beratungsgespräch Ihre Möglichkeiten auf und beantworten Fragen wie:- Was gilt als Erstausbildung?
- Wie wichtig ist der Kontakt zu den Eltern?
- Welche Informationen dürfen Eltern einfordern?
- Wem gehören die Ausbildungszulagen?
- Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten kommen in Frage?
- Was ist mit dem Beitrag des beherbergenden Elternteils?
- Kann ich Zuhause ausziehen, auch wenn das Mehrkosten verursacht?
- Habe ich auch ohne Kontakt zu meinen Eltern Anspruch auf Unterhalt?
- Wann endet die Unterhaltspflicht?
- Wie geht es weiter, wenn keine Lösung mit den Eltern zustande kommt?
Aktuell
Buchungsstopp Rechtsberatung bis 13.12.24
Aufgrund der sehr grossen Nachfrage können wir aktuell leider keine Terminanfragen...» Weiterlesen...
16 Tage gegen Gewalt an Frauen
Die Kampagne «16 Tage gegen Gewalt...» Weiterlesen...
Andrea Schmid im Interview
Ein Hinweis in eigener Sache. Unsere Leiterin Budgetberatung Andrea Schmid gibt...» Weiterlesen...
Budgetberaterin (50%) per 01. Januar 2025
Zur Verstärkung für unser Team suchen wir per 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung...» Weiterlesen...
» mehr Aktuelles...