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Beratung Volljährigenunterhalt

Professionelle Antworten auf Ihre Fragen zum Volljährigenunterhalt

Erwachsene Kinder sind trotz Volljährigkeit von Ihren Eltern finanziell abhängig, bis eine Erstausbildung ordentlich abgeschlossen werden kann.

Wenn Scheidungsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen die Unterstützungspflichten der Eltern lediglich bis zur Volljährigkeit regeln, muss zwingend geklärt werden, wie viel Unterhalt nach dem 18. Altersjahr geschuldet ist und welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Wir unterstützen Sie mit einer Standortbestimmung, informieren über Rechte und Pflichten aller Familienmitglieder und bieten den Rahmen für eine einvernehmliche Lösung für den Unterhalt der Eltern.

In diesen Bereichen sind wir tätig

Unsere erfahrenen Expertinnen zeigen Ihnen im Beratungsgespräch Ihre Möglichkeiten auf und beantworten Fragen wie:
  • Was gilt als Erstausbildung?
  • Wie wichtig ist der Kontakt zu den Eltern?
  • Welche Informationen dürfen Eltern einfordern?
  • Wem gehören die Ausbildungszulagen?
  • Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten kommen in Frage?
  • Was ist mit dem Beitrag des beherbergenden Elternteils?
  • Kann ich Zuhause ausziehen, auch wenn das Mehrkosten verursacht?
  • Habe ich auch ohne Kontakt zu meinen Eltern Anspruch auf Unterhalt?
  • Wann endet die Unterhaltspflicht?
  • Wie geht es weiter, wenn keine Lösung mit den Eltern zustande kommt?
Auf der Basis eines Bedarfsbudgets der jungen Erwachsenen bieten wir den Rahmen für eine einvernehmliche neue Unterhaltsvereinbarung mit den Eltern.

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