Ihre Spende wirkt, stärkt, unterstützt und sichert Existenzen
Dank Ihrer Spende können wir Menschen in schwierigen Lebenslagen professionell beraten und ihnen dabei helfen, im Alltag wieder Fuss zu fassen. Ihre Spende kommt insbesondere Menschen zugute, die sich eine dringend benötigte Beratung finanziell nicht leisten können.
Zudem unterstützen Sie mit Ihrer Spende die Entwicklung unserer Beratungsangebote in der ganzen Zentralschweiz.
Ihre Spende kann von den Steuern abgezogen werden, die Frauenzentrale Luzern ist als gemeinnützige Organisation steuerbefreit.
Überweisung via Spendenkonto
IBAN CH02 0077 8010 0165 6680 2, Luzerner Kantonalbank AG, 6003 Luzern
z.G. Frauenzentrale Luzern, Denkmalstrasse 2, 6006 Luzern
Legate
Gemeinsam Frauen und Familien stärken
Vielleicht haben Sie sich noch nicht so viele Gedanken zu Ihrem Tod gemacht. Vielleicht aber haben Sie ganz konkrete Vorstellungen und Wünsche, was mit Ihrem Nachlass passieren soll. Mit einem Legat an die Frauenzentrale Luzern unterstützen Sie unser Engagement für Chancengleichheit und zur Stärkung der persönlichen Eigenverantwortung.
Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll, respektiert werden. Ein Testament gibt Ihnen Gewissheit, dass diejenigen Personen oder Organisationen berücksichtigt werden, die Ihnen wichtig sind.
Möchten Sie die Frauenzentrale Luzern in Ihrem Testament berücksichtigen oder haben Sie Fragen dazu? Unsere Geschäftsführerin Ursi Wildisen informiert Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten einer Testamentsspende.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen – wir werden sorgfältig und umsichtig mit Ihrer Testamentsspende umgehen. Zudem garantiert eine unabhängige, renommierte Kontrollstelle – die Truvag Revisions AG – die korrekte Buchführung.
Ursi Wildisen
Geschäftsführerin Frauenzentrale Luzern
041 211 00 30 (Mo-Fr 10 – 12 Uhr)
ursi.wildisen[at]frauenzentraleluzern.ch
Häufige Fragen
Legat und Vermächtnis sind rechtlich dasselbe. Das Zivilgesetzbuch verwendet nur den Begriff Vermächtnis
Eine Erbschaft umfasst das ganze Vermögen inklusive der Haftung für Schulden. Die begünstigte Person oder Organisation wird damit Teil der Erbengemeinschaft. Die Frauenzentrale Luzern zieht Legate einer Erbschaft vor, weil die Abwicklung einfacher und ohne grossen administrativen Aufwand erfolgen kann und wir keine Erbenstellung anstreben.
Es gibt zwei Formen eines Testaments:
Das eigenhändige Testament
Damit das eigenhändige Testament gültig ist, müssen gewisse Vorschriften eingehalten werden. Das Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben sein, eine eindeutigen Bezeichnung wie «Letzter Wille» oder «Testament» sowie Ort, Datum und Unterschrift enthalten.
Das öffentliche Testament
Das öffentliche Testament eignet sich insbesondere für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, selbst zu schreiben oder zu lesen. Das öffentliche Testament wird nach Ihrem Willen in einem Notariat erstellt und beglaubigt.
Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Das ist besonders wichtig nach Veränderungen im persönlichen Umfeld wie Geburt, Heirat, Trennung, Scheidung oder Todesfall. Auch die Änderungen müssen handschriftlich vorgenommen, datiert und von Ihnen unterschrieben werden. Das Testament darf keine Korrekturen oder Streichungen enthalten. Bei vielen Änderungen ist es daher empfehlenswert, das ganze Testament neu zu schreiben.
Ist das Testament ungültig, so gilt die gleiche Regelung wie ohne Testament.
Ein Legat ist im Testament zu erwähnen und zur Vermeidung von Unklarheiten am besten mit dem Begriff «Vermächtnis» oder «Legat» zu bezeichnen. Damit es nicht zu Verwechslungen kommt, ist der vollständige Name und auch die genaue Adresse der begünstigten Organisation zu notieren. Bei einem Legat gilt es zu beachten, dass Pflichtteile nicht verletzt werden dürfen. Mit einem Legat können Sie einen bestimmten Geldbetrag, einen bestimmten Prozentsatz am Nachlass oder auch ein Wertobjekt (wie z.B. ein Haus, eine Lebensversicherung) vermachen. Als gemeinnützige Organisation ist die Frauenzentrale Luzern grundsätzlich steuerbefreit.
Ohne ein Testament wird Ihr Erbe unter den gesetzlichen Erbinnen und Erben aufgeteilt. Dazu zählen direkte Nachkommen, Eltern, Ehepartner, eingetragene Partner:innen sowie die Nachkommen all derer. Sind keine gesetzlichen Erbinnen und Erben vorhanden, fällt Ihr Vermögen an den Staat bzw. an den letzten Wohnkanton oder die letzte Wohngemeinde.
Bei einem Trauerfall verzichten viele Menschen auf Blumen und möchten stattdessen eine soziale Organisation wie z.B. die Frauenzentrale Luzern berücksichtigen. Auf der Todesanzeige ist folgender Vermerk anzubringen: «Im Sinne der oder des Verstorbenen bitten wir Sie anstelle von Blumen um eine Spende an die Frauenzentrale Luzern, IBAN CH02 0077 8010 0165 6680 2, Vermerk: «Vorname Nachname». Wir sind für alle Beträge dankbar.
Ausserdem können Sie die Frauenzentrale Luzern bereits zu Lebzeiten mit einer Schenkung begünstigen. Unsere Geschäftsführerin, Ursi Wildisen, informiert Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten einer Schenkung.
Damit das Testament korrekt und rechtsgültig verfasst wird, hilft die folgende Checkliste:
- Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Erstellen Sie eine Inventarliste über Ihr gesamtes Vermögen.
- Erstellen Sie eine Liste der Erbinnen und Erben und weiteren begünstigten Personen oder Organisationen und entscheiden Sie, wer wie viel von Ihrem Nachlass erhalten soll (Pflichtteil darf nicht verletzt werden).
- Schreiben Sie das Testament eigenhändig und handschriftlich und versehen Sie es mit Ort, Datum und Unterschrift. Nennen Sie Ihren Vornamen und Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Heimatort. Bei anspruchsvollen Vermögenssituationen oder komplexen Verwandschaftsverhältnissen empfiehlt es sich, eine Fachperson hinzuzuziehen.
- In komplexen Fällen ist es sinnvoll, eine Willensvollstreckerin bzw. einen Willensvollstrecker (Person aus Ihrem Umfeld, Anwaltskanzlei, Notariat, Hausbank) zu bestimmen, welche bzw. welcher Ihren Nachlass regelt.
- Deponieren Sie das Testament an einem sicheren Ort, damit es nach Ihrem Tod gefunden wird, z.B. bei einer Willensvollstreckerin bzw. einem Willensvollstrecker (Anwaltskanzlei, Notariat, Hausbank) oder bei der zuständigen amtlichen Stelle Ihrer Wohngemeinde. Nach ihrem Tod wird das Testament eröffnet und Ihr letzter Wille wird den begünstigten Personen und Organisationen mitgeteilt.
Hier finden sie verschiedene Mustertestamente, welche Sie als Vorlage verwenden können.